Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 18. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Portals Unterschrift.app, betrieben von der Bonus Service BS GmbH, Dorotheenstr. 5, 45130 Essen (nachfolgend „Anbieter").

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bei der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.

(4) Individuell getroffene Abreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt eine Web-Anwendung zur Verfügung, mit der der Kunde Dokumente hochladen, Felder darauf platzieren und Dritte zur elektronischen Unterschrift einladen kann. Das Ergebnis ist ein PDF mit den geleisteten Unterschriften und einem Prüfprotokoll.

(2) Signaturniveau. Der Anbieter stellt eine einfache elektronische Signatur im Sinne des Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO bereit. Eine fortgeschrittene (Art. 3 Nr. 11 eIDAS-VO) oder qualifizierte elektronische Signatur (Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO) wird ausdrücklich nicht ausgestellt.

Nach Art. 25 Abs. 1 eIDAS-VO darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Ihre Beweiskraft unterliegt jedoch der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO; der Anscheinsbeweis des § 371a ZPO gilt nur für die qualifizierte Signatur.

(3) Ausgeschlossene Verwendungen. Für Rechtsgeschäfte, die kraft Gesetzes einer strengeren Form bedürfen, ist das Portal nicht geeignet. Das betrifft insbesondere:

Geschäfte, die elektronisch gar nicht geschlossen werden können:

  • Kündigungen und Aufhebungsverträge von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB)
  • Arbeitszeugnisse (§ 109 Abs. 3 GewO)
  • Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses (§ 11 Abs. 3 BBiG)
  • notariell zu beurkundende Geschäfte, etwa Grundstückskaufverträge (§ 311b BGB) und die Übertragung von GmbH-Anteilen (§ 15 GmbHG)

Geschäfte, die eine qualifizierte elektronische Signatur erfordern:

  • Bürgschaftserklärungen von Nichtkaufleuten (§ 766 S. 2 BGB)
  • Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse (§§ 780, 781 BGB)
  • Verbraucherdarlehensverträge (§ 492 BGB)
  • befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
  • Wohnraummietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (§ 550 BGB)

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor jeder Nutzung zu prüfen, ob für sein Rechtsgeschäft eine Formvorschrift gilt. Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung und prüft die hochgeladenen Dokumente nicht auf ihre Formbedürftigkeit.

(4) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, die dem Kunden bei der Buchung in Textform zugänglich gemacht wird.

(5) Testphase. Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Sie dauert 14 Tage und umfasst fünf Unterschriften. Sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über; ein solcher kommt nur durch eine gesonderte Buchung zustande. Nach Ablauf gilt die kostenlose Stufe.

(6) Gültigkeitsdauer von Vorgängen. Ein Signiervorgang, der nicht abgeschlossen wird, endet spätestens 365 Tage nach seiner Anlage; die Daten der Unterzeichner werden dann gelöscht. Der Signierlink selbst hat eine kürzere, im Portal angezeigte Gültigkeit.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Mit der Registrierung und der Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag über die Nutzung der kostenlosen Stufe zustande.

(2) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt mit der Buchung eines Tarifs zustande. Der Anbieter nimmt die Buchung durch Freischaltung des Tarifs oder durch Bestätigung in Textform an, spätestens jedoch mit dem Einzug des Entgelts. Nimmt der Anbieter die Buchung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, ist der Kunde nicht mehr gebunden.

§ 4 Preise, Kontingente und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet wird pauschal je Tarif, nicht je Unterschrift. Jeder Tarif enthält ein monatliches Kontingent an Unterschriften. Das Entgelt fällt unabhängig davon an, ob das Kontingent ausgeschöpft wird; ein nicht genutztes Kontingent verfällt zum Monatsende und wird nicht übertragen. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Monats, steht dem Kunden das volle Monatskontingent zu.

(3) Ist das Kontingent ausgeschöpft, können bis zum Beginn des Folgemonats keine weiteren Signaturanfragen versandt werden. Bereits laufende Vorgänge bleiben davon unberührt und können weiterhin unterschrieben werden.

(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei jährlicher Zahlung wird der Gesamtbetrag zu Beginn der Laufzeit fällig.

(5) Änderung des Entgelts. Der Anbieter kann das Entgelt mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode ändern. Er teilt dies mindestens sechs Wochen vor Ablauf der laufenden Periode in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Ablauf der laufenden Periode, gilt das geänderte Entgelt für die neue Periode; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Periode. Innerhalb einer laufenden Vertragsperiode bleibt das vereinbarte Entgelt unverändert.

(6) Zahlungsverzug. Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die kostenlose Stufe läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit gekündigt werden.

(2) Kostenpflichtige Verträge laufen für den gebuchten Zeitraum (Monat oder Jahr) und verlängern sich um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der Kündigung beim Anbieter an.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigungsfunktion im Portal genügt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Nach Vertragsende bleiben bereits unterschriebene Dokumente für 30 Tage zum Abruf verfügbar (§ 12).

(6) Vorzeitige Beendigung aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund. Endet ein im Voraus bezahlter Vertrag vorzeitig, weil der Kunde aus wichtigem Grund kündigt, den der Anbieter zu vertreten hat, oder weil der Anbieter die Leistung einstellt, erstattet der Anbieter das Entgelt für den nicht genutzten Zeitraum anteilig.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er hochlädt und versendet. Er sichert zu, dass er zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingetragenen Unterzeichner nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Dazu gehört der Hinweis, dass Zeitpunkt und IP-Adresse der Unterschrift in einem mitsignierten Prüfprotokoll festgehalten werden und für jeden Empfänger des fertigen Dokuments sichtbar sind.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(4) Untersagt ist insbesondere die Nutzung des Portals

  • zum Versand unerwünschter Massennachrichten,
  • zum Versand von Dokumenten an Empfänger, die damit nicht rechnen mussten,
  • zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte,
  • sowie jede Handlung, die den Betrieb beeinträchtigt.

(5) Freistellung. Verletzt der Kunde eine Pflicht aus diesem Paragrafen schuldhaft und werden deshalb Dritte gegen den Anbieter vorstellig, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei und erstattet ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dafür gilt:

  • Der Anbieter zeigt dem Kunden eine Inanspruchnahme unverzüglich an und gibt ihm Gelegenheit, sich zur Rechtsverteidigung zu äußern.
  • Der Anbieter erkennt einen Anspruch weder an noch schließt er einen Vergleich, ohne dem Kunden vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.
  • Soweit den Anbieter ein Mitverschulden trifft, mindert sich die Freistellung entsprechend (§ 254 BGB).

§ 7 Sperre

(1) Der Anbieter kann den Zugang zum Portal ganz oder teilweise sperren, wenn

  • der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt,
  • ein erheblicher Verstoß gegen § 6 Abs. 4 vorliegt,
  • oder die Sperre zur Abwehr einer akuten Gefahr für den Betrieb oder für die Daten anderer Kunden erforderlich ist.

(2) Der Anbieter kündigt die Sperre vorher an, soweit die Abwehr einer akuten Gefahr dem nicht entgegensteht, und beschränkt sie auf das erforderliche Maß.

(3) Laufende Signiervorgänge bleiben von einer Sperre wegen Zahlungsverzugs unberührt und können abgeschlossen werden. Der Kunde behält während einer Sperre den lesenden Zugriff auf seine bereits unterschriebenen Dokumente.

(4) Die Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt, soweit der Anbieter sie zu Recht vorgenommen hat. Entfällt der Grund, hebt der Anbieter sie unverzüglich auf.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, gemessen an der Erreichbarkeit der Anwendung am Übergabepunkt seines Rechenzentrums.

(2) Nicht in die Berechnung fallen Zeiten angekündigter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Ausfälle bei Vorleistungserbringern entlasten den Anbieter nur, soweit er sie auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei deren Auswahl und Überwachung nicht vermeiden konnte; § 278 BGB bleibt unberührt.

(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mindestens 24 Stunden vorher an und legt sie in nachfragearme Zeiten. Angekündigte Wartung überschreitet sechs Stunden im Kalendermonat nicht.

(4) Läuft die Gültigkeit eines Signierlinks während einer vom Anbieter zu vertretenden Störung ab, verlängert der Anbieter sie um die Dauer der Störung.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den höheren der beiden Beträge: das im Jahr vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Entgelt oder 25.000 Euro.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Kostenlose Nutzung. Für die kostenlose Stufe und die Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt im Übrigen unberührt. Diese Begrenzung entspricht der Wertung der §§ 521, 599 BGB für unentgeltliche Leistungen.

(5) Verschuldensunabhängige Haftung. Die Haftung für anfängliche Mängel ohne Verschulden nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.

(6) Keine Haftung für die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften. Unbeschadet Absatz 1 haftet der Anbieter nicht dafür, dass ein über das Portal geschlossenes Rechtsgeschäft die für den Einzelfall erforderliche Form wahrt. Die Prüfung obliegt dem Kunden (§ 2 Abs. 3).

(7) Datenverlust. Unbeschadet Absatz 1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung setzt voraus, dass dem Kunden die Sicherung nach § 12 tatsächlich möglich war.

(8) Werbeaussagen. Angaben in Werbematerialien und Produktbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantie. Eine Garantie übernimmt der Anbieter nur durch eine ausdrückliche, als solche bezeichnete Erklärung in Textform.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Portal im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die Rechte an den hochgeladenen Dokumenten und ihren Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erwirbt daran keine Nutzungsrechte; er verarbeitet sie ausschließlich, soweit es zur Erbringung der Leistung erforderlich ist (§ 11).

(3) Vertraulichkeit. Der Anbieter behandelt die Inhalte der hochgeladenen Dokumente und alle ihm zugänglich werdenden Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Er gibt sie nicht an Dritte weiter, verwertet sie nicht für eigene Zwecke und verpflichtet die eingesetzten Personen entsprechend. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort.

(4) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.

(5) Regt der Kunde Verbesserungen an, darf der Anbieter sie ohne Vergütung umsetzen; ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung besteht nicht.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere die hochgeladenen Dokumente und die Angaben der Unterzeichner —, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrages und gilt mit dessen Abschluss, ohne dass es einer gesonderten Anforderung oder Unterzeichnung bedarf (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Im Umfang seines Regelungsbereichs geht er diesen Bedingungen vor.

§ 12 Datenexport und Rückgabe

(1) Der Kunde kann seine unterschriebenen Dokumente jederzeit als PDF aus dem Portal herunterladen. Der Anbieter hält diese Möglichkeit während der Vertragslaufzeit bereit.

(2) Nach Vertragsende bleibt der lesende Zugriff für 30 Tage erhalten. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde verlangen, dass der Anbieter ihm die Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format übergibt; für einen darüber hinausgehenden Aufwand kann der Anbieter eine angemessene Vergütung verlangen, auf die er vorher hinweist.

(3) Nach Ablauf der Frist löscht der Anbieter die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages. Auf Verlangen bestätigt er die Löschung in Textform.

(4) Bei Vertragsende noch laufende Signiervorgänge werden nicht fortgeführt. Der Anbieter weist den Kunden vor dem Wirksamwerden der Kündigung darauf hin, sofern ihm der Vorgang bekannt ist.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder an eine geänderte Rechtsprechung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Von der Änderungsbefugnis ausgenommen sind der Leistungsgegenstand (§ 2), das Entgelt (§ 4) sowie die Regelungen zu Laufzeit und Kündigung (§ 5). Für Entgeltänderungen gilt ausschließlich § 4 Abs. 5.

(3) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt: Individualabreden gehen vor (§ 305b BGB), danach der Auftragsverarbeitungsvertrag im Umfang seines Regelungsbereichs, danach die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, danach diese Bedingungen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist Essen.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Unternehmensveräußerung oder Umwandlung auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Er zeigt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Übergangs kündigen.

(7) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.